Schwangerschaft

Woran erkennt man eine Schwangerschaft?

Wenn das Ausbleiben der Menstruation von Spannung in der Brust und Übelkeit begleitet wird, ist es relativ wahrscheinlich, dass eine Schwangerschaft vorliegt. Sicherheit gibt der Schwangerschaftstest, der bei entsprechender Empfindlichkeit bereits 12 Tage nach der Befruchtung positiv ist.

Wenn dies der Fall ist, können wir Ihnen den Geburtstermin berechnen. Bei Terminsicherheiten ist die frühe Ultraschalluntersuchung wegweisend und gestattet eine Datierung auf etwa 3-4 Tage genau. Bei der Berechnung des Schwangerschaftsalters geht man aus Konventionsgründen vom ersten Tag der letzten Regelblutung aus, da dieser Zeitpunkt meist exakter zu bestimmen ist, als der Zeitpunkt der Befruchtung. Man rechnet in abgeschlossenen Schwangerschaftswochen (SSW) + die vergangenen Tage der laufenden Woche (z.B. 10 + 4 SSW, das bedeutet, 10 Wochen und 4 Tage sind seit der letzten Menstruation vergangen).

Hierbei wird eine Zykluslänge von 28 Tagen mit Eisprung am 14. Zyklustag unterstellt. Ist der Zyklus länger, muss man von einem geringeren Schwangerschaftsalter ausgehen, da der Eisprung erst später erfolgte. Bei kürzerem Zyklus verhält es sich umgekehrt.
Zum Beginn der Schwangerschaft wird in Ihrer Frauenarztpraxis eine ausführliche Anamnese (medizinische Vorgeschichte) erhoben. Ergänzend wird ein allgemeiner Gesundheitscheck durchgeführt. Somit können erkannte Risiken aus der Vorgeschichte oder vorliegende Befunde eine Intensivierung des Standardvorsorgekonzeptes nach den Mutterschaftsrichtlinien zur Folge haben.
Während der gesamten Schwangerschaft haben Sie die Gelegenheit, mit uns über die verschiedensten Aspekte zu diskutieren, so zum Beispiel über Ernährung, Fitness, Geburtsverlauf, Stillen usw.. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes sicherzustellen. Bei Problemen diesbezüglich berate ich Sie ebenfalls gerne.
Eine Übersicht über die diversen Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik bietet u. a. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Ultraschall (Sonographie)

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird mittels einer ersten Ultraschalluntersuchung frühzeitig die intakte Anlage und der korrekte Sitz des Embryos überprüft.

Im Verlauf der 5. SSW ist die Darstellung der Fruchthöhle mittels Vaginalultraschall bei normaler Anlage in der Gebärmutter möglich. Am 34. Schwangerschaftstag (nach Regelblutung) ist diese 3mm groß. Die Darstellung der Herzaktion ist ab dem 48. Tag möglich. Ab einem mittleren Fruchthöhlendurchmesser von 20mm sollte die Herzaktion ebenfalls nachgewiesen werden können. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind in der 10./20./30. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Bei Auffälligkeiten werden natürlich weitere Untersuchungen angeschlossen, wie z. B. spezielle Ultraschalluntersuchungen zum Ausschluss von kindlichen Entwicklungsstörungen sowie Durchblutungsmessungen der mütterlichen und kindlichen Blutgefäße mittels Farbdopplersonographie.

Praxis Dr. Schebitz - Frauenarzt - Weitere Untersuchungen bei Schwangerschaft

Die nachfolgenden Untersuchungen (bis zur 32. SSW alle 4 Wochen – ab dann alle 2 Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit häufiger) bestehen hauptsächlich aus Gewichts-, Blutdruck- und Uterusmessungen (Höhenstand und Muttermundsbefund). In bestimmten Intervallen werden Blut- und Urinanalysen durchgeführt, um asymptomatische Erkrankungen früh zu erkennen und behandeln zu können.

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sind folgende Blutuntersuchungen vorgesehen:

Sollten genetische Risiken vorliegen, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik. Mittels Amniozentese (Direktpunktion der Fruchthöhle und Gewinnung von Fruchtwasser) ist die Darstellung der kindlichen Chromosomen (Träger der Erbanlagen) möglich. Diese wird in der laufenden 16.SSW durchgeführt. Das Risiko des Eingriffs beträgt 0,4–1,0 %. Die Punktionsnadel wird unter kontinuierlicher Ultraschallkontrolle dargestellt, kindliche Verletzungen sind extrem unwahrscheinlich. Die Amniozentese wird im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Kassen angeboten.

Praxis Dr. Schebitz – Frauenarzt – Chemotherapie

Welche Wahlleistungen gibt es bei Schwangerschaft?

Darüber hinaus möchten wir Sie jedoch auf die Möglichkeit weiterer Untersuchungen als Wahlleistung aufmerksam machen, die im Einzelfall medizinisch sinnvoll sind, allerdings nur im Rahmen einer nach GOÄ96 (Gebührenordnung Ärzte) privatärztlichen Liquidation angeboten werden können.

Infektionsdiagnostik
Hierbei handelt es sich um folgende Untersuchungen: Antikörper gegen Toxoplasmen, Herpesviren, Varizella-Zoster-Viren (Erreger von Windpocken und Gürtelrose), Parvovirus B 19 (Erreger der Ringelröteln), Zytomegalieviren.

Toxoplasmose
Bei Toxoplasmen handelt es sich um weit verbreitete Parasiten, welche den Menschen über engen Kontakt mit Katzen (Ausscheidung über Kot) oder den Verzehr von rohem Rind-, Schweine-, Schafs- oder Ziegenfleisch infizieren können. Etwa 35-40% aller 16–40-jährigen Frauen hatten eine Meist-Infektion und sind somit immunisiert. Bei Frauen ohne Immunschutz besteht im Falle einer Schwangerschaft die Möglichkeit, dass Erreger den Embryo oder Feten infizieren können (15% Infektionsrate im ersten, 30% im zweiten und 70% im dritten Schwangerschaftsdrittel). Dadurch können Schädigungen im Bereich des Gehirns und der Augen hervorgerufen werden. Durch eine rechtzeitige Therapie kann die Infektionshäufigkeit halbiert werden. Bei 0,7% aller Schwangeren tritt eine Erstinfektion auf. Bei Frauen ohne Immunschutz (keine Antikörper nachweisbar) werden 2 weitere Bestimmungen des Immunstatus während der Schwangerschaft empfohlen (ca. 22. und 32. SSW).

Herpes Genitalis
Herpes genitalis ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit, die durch Herpes-Simplex-Viren (HSV) vom Typ 2 ausgelöst wird. Sie befällt Haut und Schleimhäute. Neben dem HSV Typ 2 gibt es auch das Herpes-Simplex-Virus (HSV) vom Typ 1. Dieses ist viel häufiger und verursacht vor allem Lippenbläschen. Etwa 20 bis 30 Prozent der genitalen Herpes-Infektionen werden jedoch durch HSV 1 verursacht.

Mehr als 80 Prozent der erwachsenen Bevölkerung haben Antikörper gegen den HSV‑Typ 1 in ihrem Blut. Bei einer Untersuchung des Robert Koch-Institutes an knapp 9000 Personen zwischen 25 und 64 Jahren hatten 14 Prozent der Teilnehmer Antikörper gegen den HSV Typ 2 im Blut.

Praxis Dr. Schebitz – Frauenarzt – Immuntherapie

Oft genügen Krankheitsverlauf und Aussehen des Ausschlags, um Aufschluss über die vorliegende Krankheit zu geben. Ein Abstrich aus Herpesbläschen kann den Virusnachweis erbringen. Eine zusätzliche Blutuntersuchung unterstützt die Diagnose. Der mögliche Nutzen weiterer serologischer Untersuchungen, wie oben aufgeführt, könnte bei Nachweis einer Herpes-genitalis-Erstinfektion in der Einleitung einer speziellen Therapie bestehen (Aciclovir).

Varizellen
Hinsichtlich des Varizella-Zoster-Virus (Erreger von Windpocken, Gürtelrose) kann die Kenntnis des Immunstatus insofern von Bedeutung sein, als bei Kontakt einer nicht immunisierten Schwangeren im ersten Drittel der Schwangerschaft mit einer infizierten Person die Gabe von Immunglobulin notwendig werden würde.

Blutzuckerbelastungstest
Der Blutzuckerbelastungstest in der 24.- bis 28. SSW kann einen Schwangerschaftsdiabetes ausschließen. Etwa 5 % aller Schwangeren entwickeln einen Gestationsdiabetes (Schwangerschaftszucker). Risikofaktoren hierfür sind Zuckererkrankung eines verwandten Familienmitgliedes oder in der vorherigen Schwangerschaft. Auch die Geburt eines Kindes mit einem Geburtsgewicht über 4500 g oder Übergewicht der werdenden Mutter mit Body-Mass-Index größer 27,0 kg/m⊃2; erhöhen das Risiko. Ein unerkannter Gestationsdiabetes geht mit einer deutlichen kindlichen und mütterlichen Gefährdung einher. Selbst bei Schwangeren ohne erkennbares Risiko wird deshalb ein Screeningtest (Reihenuntersuchungstest) für Schwangerschaftsdiabetes von verschiedenen Fachgesellschaften befürwortet. Blutzuckerbelastungstest in der Schwangerschaft

Praxis Dr. Schebitz - Frauenarzt - Schwangerschaftsdiabetes
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Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut wird in letzter Zeit häufig gestellt. Es gibt derzeit keine eindeutige Stellungnahme der betreffenden Fachgesellschaften. Seit den 70er Jahren werden Blutstammzellen von gewebeverträglichen Spendern zur Transfusion bei Patienten benutzt, deren eigene Stammzellen durch Chemo- oder Strahlentherapie bei lebensbedrohlichen Erkrankungen des blutbildenden Systems zerstört werden mussten. Möglicherweise können in Zukunft aus dem Nabelschnurblut gewonnene Stammzellen in diesen Situationen lebensrettend wirken. Allerdings ist die einwandfreie Langzeitqualität der konservierten Stammzellen nicht erwiesen, und darüber hinaus ist die langfristige Lagerung sehr kostenintensiv. Ferner ist noch zu klären, ob die gewonnene Nabelschnurzellmenge zur Behandlung von Krankheitsbildern beim Erwachsenen ausreichend ist. Es ist durchaus denkbar, dass in nächster Zeit Verfahren entwickelt werden, die die Verwendung von Stammzellen aus dem Blut von Erwachsenen mit größerer Effizienz ermöglichen.

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